Hospiz und Palliative Care
Projekt "Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid"
Die Diakonie Deutschland hat sich bereits mehrfach mit dem Thema der Suizid-Beihilfe beschäftigt und mit Veröffentlichungen unter anderem im Hospizverlag in den Jahren 2015 und 2018 positioniert.
In die aktuelle Debatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinein suchen wir in einem frühen Stadium die Diskussion mit unseren Mitgliedern. Wir wollen damit die gemeinsame Erörterung von und Auseinandersetzung mit ethischen, rechtlichen und praxisrelevanten Fragen in den verschiedensten Handlungsfeldern innerhalb unseres Verbandes fördern.
Aufgaben und Projekte
- Fachpolitische Lobbyarbeit für den Bereich Hospizarbeit und Palliativversorgung
- Begleitung der Gesetzgebungsverfahren in der Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie deren Umsetzung
- Begleitung und Förderung kirchlicher und gesellschaftlicher Diskurse über die Begleitung sterbender Menschen in ökumenischer Zusammenarbeit
- Bundesrahmenhandbuch für stationäre Hospize “Qualität achtsam gestalten”
- "Celler Model" zur Qualifizierung Ehrenamtlicher für die Hospizarbeit
- Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistierten Suizid
Ansprechpartnerin
G-BA Corona-Sonderregelungen: Telefonische Krankschreibung bis 31. Mai verlängert - weitere Sonderreglungen laufen zum 31. März aus
G-BA Corona-Sonderregelungen: Telefonische Krankschreibung bis 31. Mai verlängert - weitere Sonderreglungen laufen zum 31. März aus
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass er die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichter Atemwegserkrankung bis inkl. 31. Mai 2022 verlängert hat. Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter: Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
Bei den anderen Corona-Sonderregelungen hat der G-BA entschieden, ab 1. April 2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Dies betrifft:
- Erleichterungen bei den Vorgaben für Verordnungen (Heilmittel-Verordnungen, HKP, Krankentransport)
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen auf 10 Tage bei HKP, Soziotherapie, SAPV – für HKP-Verordnungen gelten damit ab 1. April wieder 4 Tage
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese für Folgeverordnungen (HKP, Hilfsmittel und Heilmittel, Krankentransport und Krankenfahrten)
- Videobehandlung bei psychiatrischer HKP und Soziotherapie
Lt. G-BA gebe es keine Hinweise darauf, dass das Auslaufen der betroffenen Sonderregelungen zu coronabedingten, bundesweiten Beeinträchtigungen der medizinischen Versorgung führen würde. Sollte in einzelnen Regionen die notwendige medizinische Versorgung durch die Corona-Pandemie so gefährdet sein, dass die regulär geltenden Richtlinien nicht sinnvoll greifen, könne der G-BA rasch reagieren und Ausnahmeregelungen im notwendigen Umfang räumlich begrenzt und zeitlich befristet für anwendbar erklären.
Der G-BA weist im Weiteren darauf hin, dass inzwischen folgende Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt worden sind:
- Videotherapie bei Heilmitteln
- Verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
- Krankschreibung per Videosprechstunde
Einen vollständigen Überblick über alle derzeit noch gültigen Sonderregelungen finden Sie unter: Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de) https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/ Dort ist auch eine Übersicht als Servicedokument Schema COVID-Sonderregelungen (g-ba.de) https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5036/2021-12-14_Schema_COVID-Sonderregelungen_VL-RL_AM.pdfeingestellt.