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Assistierter Suizid im Kontext von Familie, Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zum neunten DiakonischenKamingespräch der Veranstaltungsreihe: "Selbstbestimmung undLebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit Assistierter Suizid" am 30. August 2021 in der Zeit von18.00 Uhr bis 19.30 Uhr einladen.

An diesem Abend soll es um die Frage gehen, ob Minderjährige Assistierten Suizid begehen dürfen. Im Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfas-sungsgerichts vom 26. Februar 2020 (2 PvR 2347/15 zu § 217 StGB) ist zulesen, dass das „umfassende Recht auf selbstbestimmtes Sterben (...) in jeder Phase der menschlichen Existenz“ gelten müsse. Haben damit auch Kinder und Jugendliche ein Recht auf assistierten Suizid? Diese Frage hängt eng mit der nach den Rechten von Kindern und Jugendlichen überhaupt zusammen. Der Kontext dieser Frage ist hochkomplex, da sich juristische und medizinische Aspekte mit anderen vermischen, vor allemmit entwicklungspsychologischen. Einfache Lösungen, etwa eine Senkung der Schwelle der Volljährigkeit, verbieten sich. Sie könnten problematische Konsequenzen haben, etwa für das Strafrecht, das Sozialrecht oder das Familienrecht.

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Aufzeichnung:

 

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