Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV) regelt in § 11 die Vermittlungsstelle in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Die Vermittlungsstelle kann bei Streitigkeiten zwischen Werkstatt-Leitung und Werkstattrat oder Frauenbeauftragter von jeder Seite angerufen werden.
Bislang bestehen nur in wenigen WfbM der Diakonie Vermittlungsstellen.
Um die Werkstätten und die Werkstatträte bei der Einrichtung einer Vermittlungsstelle zu unterstützen, hat eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeiter*innen der Diakonie Deutschland, aus diakonischen Landesverbänden und dem Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BeB) eine Muster-Geschäftsordnung erarbeitet. Eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hat sie geprüft. Werkstätten und Werkstatträte können das Muster nutzen, um eine Vermittlungsstelle nach der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung zu vereinbaren.
Die Vorlage kann auf der Webseite des BeB heruntergeladen werden. Sie liegt in leichter und in schwerer Sprache vor.