Ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste/ambulante Altenhilfe
Im Arbeitsfeld werden die Grundsatzfragen der pflegerischen Versorgung und alle Themen der häuslichen Pflege und Familienpflege bearbeitet sowie die Stärkung häuslicher Pflegearrangements und die Weiterentwicklung der pflegerischen Angebots- und Dienstleistungsstruktur.
Diesen Zwecken dient die Begleitung der Pflegepolitik auf Bundesebene und die Umsetzung von gesetzlichen Neuregelungen, u.a. im Austausch mit dem BMG und in Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen.
Begleitung der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste währen der CORONA-Pandemie
Ein Schwerpunktthema bildet seit März 2020 gemeinsam mit den Landesverbänden der Diakonie die Unterstützung der Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen bei Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese gestaltet sich je nach Pandemieverlauf sehr unterschiedlich, sie ist ständig anzupassen und umfasst:
- Allgemeine Informationsmaterialien zu COVID-19
- Informationen zu und Austausch zur Pandemieplanung
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung: - Absicherung der Existenz der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen /der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Angebote in der häuslichen Pflege
- Schutzmaterialien und Arbeitsschutzstandards
- Corona-Sonderregelungen im Bereich der Leistungserbringung I
- Erstellung Informationen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige
- Testung in und durch Pflegeeinrichtungen/-dienste
- Impfungen gegen COVID 19
Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildet das Projekt Pflege-Online-Beratung
Ansprechpartnerin:
BARMER Pflegereport 2021 veröffentlicht
Eine Million zusätzliche Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030, mehr als 180.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig, 59 Milliarden Euro Pflegekosten im Jahr 2030 Am 1. Dezember wurde der BARMER Pflegereport 2021 mit dem Titel: Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends in einer Pressekonferenz vorgestellt.Die Autoren sind Prof. Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller von der Universität Bremen. Zentrale Themen sind der stärker als erwartet steigende Anteil an Pflegebedürftigen, der mit...
Aktuelles
Neue Quarantäneregelungen
Neue Quarantäneregelungen des RKI am 02.05.2022 veröffentlicht
Die aktuellen Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition wurden am 02.05.2022 veröffentlicht.
Sie sehen wie folgt aus:
Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, Stand 2.5.2022
Empfehlung Bund | ||
Infizierte | Kontaktpersonen | |
Allgemeine Bevölkerung | 5 Tage Für nachweislich positiv getestete Personen: ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage Dringende EMPFEHLUNG zur wiederholten (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltest*. Selbstisolation bis Test negativ. | 5 Tage Kontaktpersonen Dringende EMPFEHLUNG Dringende EMPFEHLUNG zur täglichen (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltest* |
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe | wie Allgemeinbevölkerung ABER ZUSÄTZLICH als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit: Wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigentest* oder PCR-Test** Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich. | wie Allgemeinbevölkerung ABER ZUSÄTZLICH tägliche Testung mit Antigen-Schnelltest* oder NAAT*** vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 |
* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe "Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2-Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen": www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf
** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig. D.h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem Ct-Wert von >30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" (www.rki.de/covid-19-diagnostik)
*** NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest
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Zur Isolationsdauer und Quarantänedauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte – wie bislang auch – die gesonderte Empfehlung des RKI hierzu (www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer).
Ausnahmen von der Quarantäne – außer Kraft:
Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die Vorgaben für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) unmittelbar in § 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt worden. Die Vorgaben des RKI für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) sind daher zum 19.3.2022 außer Kraft getreten.
Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.
Archiv
Stand: 02.05.2022
Damit diese Empfehlungen eine Verbindlichkeit erlangen können, müssen sie in den entsprechenden Länderverordnungen verankert werden.