Soziales und Beteiligung:
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Armut und Schulden
Die Soziale Schuldnerberatung stellt ein wichtiges Element bei der Bekämpfung von Einkommensarmut und der Unterstützung von Familien dar. Die überschuldeten Ratsuchenden, die in unsere Schuldnerberatungsstellen kommen, sind zu ca. 85 % auch von Armut betroffen.
Unzählige Studien und Evaluationen bescheinigen der Sozialen Schuldnerberatung Wirksamkeit und Nachhaltigkeit bei der Vermeidung und Überwindung von Armut. Die hohe Wirksamkeit hängt damit zusammen, dass die Schuldnerberater:innen zum einen mit ihren technisch-instrumentellen Kenntnissen für eine professionelle Regulierung des Problems der Schulden sorgen, zum anderen aber auch ihre kommunikativ-hermeneutischen Kompetenzen zur Stärkung der Identität und zur Befähigung von Menschen einsetzen, sozial handlungsfähig und damit unabhängig von Hilfe zu werden.
Leider kommen nur 10 % bis 15 % aller von Überschuldung betroffenen Menschen in den Genuss einer professionellen Beratung. Das Arbeitsfeld ist dramatisch unterfinanziert. Während der Corona-Pandemie hat sich die Situation weiter verschärft. Die Anfragen nach Schuldnerberatung stiegen vielerorts nochmals kräftig an, teilweise um mehr als 30 %, wie zwei Umfragen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, die auch von Diakonie Deutschland unterstützt wurden, ergaben.
Kommunen, Länder und Bund müssen reagieren und für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Beratung sorgen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Potenzial eines wirksamen und nachhaltigen Konzepts wie das der Sozialen Schuldnerberatung gesellschaftlich nicht voll ausgeschöpft wird.
Grundeinkommen
Die Diakonie setzt sich in ihrem Selbstverständnis als Anwältin für Unterprivilegierte ein und entwickelt Vorschläge für Reformen im Sozialstaat, die soziale Sicherheit für alle gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat sie im Rahmen einer intensiven mehrjährigen verbandsinternen Diskussion ihre Positionen zu Konzepten eines Grundeinkommens geklärt. Die Materialien zum Projekt stehen hier zur Verfügung.
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