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Gesundheit ist Gemeingut
Wer krank ist, braucht einen Arzt, darauf können sich wohl die meisten Menschen verständigen.
Und in der Tat ist Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ein Menschenrecht, also unabhängig von Nationalität, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit und auch vom rechtlichem Aufenthaltsstatus. Eine Gesellschaft, die diesen Konsens teilt, wird versuchen, ihr Gesundheitssystem entsprechend zu gestalten. Doch in Deutschland leben Abertausende von Menschen, die ihr Recht auf gesundheitliche Versorgung nicht wahrnehmen können, ohne dass ihnen die Abschiebung droht.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:
"Mit einer Delegation des Kampagnenbündnisses „GleichBeHandeln“, dem 80 zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände angehören, haben wir im Reichstag eine Petition abgegeben, die weitere 26.000 Einzelpersonen unterschrieben haben.
Gemeinsam fordern wir, dass die für die gesundheitliche Versorgung zuständigen Ärzt:innen, Krankenhäuser und Amtsstellen von den Übermittlungspflichten im Aufenthaltsgesetz ausgenommen werden."