Mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 zu § 117 Strafgesetzbuch (StGB) hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in die Pflicht genommen, dass den Menschen ein legaler Weg zum assistierten Suizid offenstehen muss. Die Diakonie Deutschland hat einen umfangreichen Meinungsbildungsprozess mit vielen Mitgliedern und Expert*innen unterschiedlicher Disziplinen, Berufs- und Fachverbände durchgeführt. Entstanden ist die "Orientierungshilfe zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz":
Nach Veröffentlichung der Orientierungshilfe wurde mehrfach der Wunsch an uns herangetragen, eine Einführung in die Orientierungshilfe (mittels online Veranstaltungen) anzubieten. Diesem Wunsch sind wir jetzt - in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie - nachgekommen.
Die Bundesakademie bietet zur Einführung in die Orientierungshilfe eine Reihe von Online-Einzelveranstaltungen an – einige speziell auf die Anforderungen von Leitenden, andere eigens auf die Bedarfe von Mitarbeitenden in diakonischen Diensten und Einrichtungen abgestimmt.
Die Termine für die ersten beiden Einzelveranstaltungen für Mitarbeitende in diakonischen Diensten und Einrichtungen stehen bereits fest.
Die Ausschreibungen für die speziell auf die Anforderungen von Leitenden ausgerichteten Einzelveranstaltungen erhalten Sie in den nächsten Wochen.
Weitere Infos
Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die nachfolgenden Personen:
Ansprechperson: Dr. Gabriele Beckert, gabriele.beckert@ba-kd.de
Anmeldung: Michael Rautenberg, michael.rautenberg@ba-kd.de