Lenkungsausschuss Gesundheit, Rehabilitation und Pflege
In der Diakonie Deutschland werden übergreifende fachpolitische Fragestellungen in Projekten unter der Leitung eines Lenkungsausschusses bearbeitet. Die Lenkungsausschüsse werden vom Ausschuss Diakonie aus den verbandlichen Gliederungen unter Berücksichtigung regionaler und fachlicher Gesichtspunkte berufen. Der Lenkungsausschuss Gesundheit, Rehabilitation und Pflege setzt sich zusammen aus Leitenden von gliedkirchlichen diakonischen Werken (Landesverbänden) und Vorstandsmitgliedern der für den Bereich Gesundheit, Rehabilitation und Pflege einschlägigen diakonischen Bundesfachverbände. Er prüft und und bewilligt Projektanträge, begleitet die Durchführung der Projekte in seinen drei bis vier Sitzungen pro Jahr und gibt der Leitung der Diakonie Deutschland Empfehlungen zur Verwendung der Projektergebnisse.
Für die Projektarbeit werden vom Lenkungsausschuss Projektgruppen eingesetzt, die sich aus Mitarbeitenden der Diakonie Deutschland, der Landes- und Fachverbände sowie diakonischer Einrichtungen und Dienste zusammensetzen. Die Projektgruppen arbeitet selbständig entlang einer mit dem Lenkungausschuss abgestimmten Projektplanung. Wesentliches Merkmal der Projektarbeit ist die Verbindung von Praxis, Wissenchaft und Fachpolitik sowie die Arbeit an fachübergreifenden ethischen und politischen Fragestellungen.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses finden Sie hier.
Laufende Projekte des Lenkungsausschusses
Nicht-invasive Pränataldiagnostik - Projektleitung: Sarah Büsing, Diakonie Oldenburg - geplant: 01/2020 – 03/2022
Der Projektantrag wurde in die LA-Sitzung am 21.11.2019 eingebracht und anschließende im Umlaufverfahren genehmigt. Chronologie/Aktueller Stand: Das Projekt ist in der Arbeitsphase, die sich pandemiebedingt verlängern wird. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Verbesserung der nachgeburtlichen Unterstützung - begrenzt auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt. Die vorgeburtliche Beratung und Begleitung von Schwangeren ist jedoch auch im Blick. Eine geplante Veranstaltung zur Einbeziehung von Expertinnen soll nach derzeitigem Kenntnisstand digital durchgeführt werden, möglicherweise mit einer kleinen Präsenzveranstaltung zur Einbeziehung von Eltern mit Kindern mit Behinderung.
Das Projekt ist in der Arbeitsphase
Selbstbestimmung und Lebensschutz: Handreichung zum Umgang mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid
Projektleitung: Dr. Jutta Ataie, Diakonie Deutschland - geplant: 12/2020 – 1. Quartal/2022
Der Projektantrag wurde in die LA-Sitzung am 29.10.2020 eingebracht und anschließend im Umlaufverfahren genehmigt
Aktuelles/Chronik: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu § 217 StGB) hat in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit intensive Diskussionen ausgelöst. Die Diakonie Deutschland sucht hierbei das Gespräch mit ihren Mitgliedern, um eine gemeinsame Auseinandersetzung mit ethischen, rechtlichen und praxisrelevanten Fragen in den verschiedensten Handlungsfeldern in Gang zu bringen. Aufbauend auf dem im ersten Schritt erarbeiteten Diskussionspapier findet derzeit eine Veranstaltungsreihe statt (4 digitale Austauschforen, 10 Kamingespräche und 2 Fachtage). In der mit der Thematik beschäftigten Projektgruppe findet die Ergebnissicherung dieser Abende/Tage statt - mit dem Ziel eine Orientierungshilfe zu erarbeiten, die diakonische Einrichtungen im Umgang mit Wünschen nach Suizid-Assistenz unterstützen soll. Mittlerweile haben 4 Austauschforen und 4 Kaminabende stattgefunden. Die Zahl der Teilnehmenden an den Kaminabenden bewegt sich zwischen 170 und 225 Teilnehmerinnen. Zum jetzigen Stand der verbandsweiten Diskussion steht neu die Forderung nach einem Suizidpräventionsgesetz im Raum, das im engen politischen Zusammenhang mit dem in der Folge des BVG-Urteils notwendigen Suizidhilfegesetzes anzustreben ist. In demselben Sinne hatte man 2015 neben der Änderung des § 217 StGB das Hospiz- und Palliativgesetz verabschiedet, um die vorrangige Option für das Leben schwerkranker Menschen zu konkretisieren. Sowohl in einem Suizidpräventionsgesetz als auch in einer strafrechtlichen Regelung der Suizidbeihilfe dürfte Beratung ein Schlüsselbegriff sein. Seitens der Diakonie gilt in diesem Zusammenhang, eine psychosozialorientierte Beratung zu fordern und fördern – und nicht nur eine Beratung im Sinne der Informationsvermittlung.
Das Projekt ist in der Arbeitsphase.