Der MPK-Beschluss vom 7. April 2022 ( 2022-04-07-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de) sieht unter Ziffer 12. a. vor, dass die geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG beantragt und einen entsprechenden Aufenthaltstitel oder bereits vorab eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, zeitnah Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II...
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