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Bemühung um eine Vergütungsanpassung in der med. Reha und Vorsorge

Am 29.08.2022 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor COVID-19“ (dreizehn Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen und zwei Entschließungsanträgen der Fraktionen von CDU/CSU und der Linkspartei) statt. Die BAGFW und die Diakonie Deutschland haben (weitgehend identische) Stellungnahmen abgegeben. Für die Einrichtungen und Dienste der med. Rehabilitation und Vorsorge  sieht der Änderungstrag der Koalitionsparteien (zu den §§ 111, 111c SGB V) vor,  dass die zum 30.6. abgelaufene Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und den Reha-Spitzenverbänden (zum Minderbelegungsausgleich und Hygienezuschlag) angepasst wird – jedoch nur unter der Bedingung, dass der Bundestag eine pandemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz feststellt. Da dies nicht absehbar, bemühen sich verschiedene Akteure, auch die Diakonie,  darum, coronabedingte Vergütungsanpassungen ohne die Voraussetzung der pandemischen Lage in den §§ 111, 111c  SGB V zu verankern.

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